Neu: Zivilprozesskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 12.05.2011 (Az. 6 R 42/10) nunmehr entschieden, dass Zivilprozesskosten bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können, sofern sie unausweichlich waren. Als unausweichlich betrachtet der BFH Zivilverfahrenskosten dann, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Bislang konnten Zivilprozesskosten nur wesentlich eingeschränkter als besondere Belastung steuerlich berücksichtigt werden.
Neu: Kindesunterhalt
Die Tabellensätze der neuen Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 01.01.2011 gilt, sind unverändert geblieben. Seit dem 01.01.2010 ist das Kindergeld erhöht worden. Gleichzeitig sind auch die Mindestkindesunterhaltsbeträge angehoben worden. Obwohl der unterhaltsverpflichtete Elternteil die Hälfte des nunmehr erhöhten Kindergeldes von dem geschuldeten Kindesunterhaltstabellenbetrag abziehen kann, ist seit dem 01.01.2010 aufgrund der deutlichen Erhöhung der Mindestunterhaltsbeträge, welche Grundlage der neuen Düsseldorfer Tabelle sind, der zu zahlende Unterhaltsbetrag dennoch höher als zuvor.
Neu: Versorgungsausgleich

Mit dem 01.09.2009 ist die Reform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. Sie gilt für sämtliche Versorgungs-ausgleichsverfahren, die ab dem 01.09.2009 eingeleitet worden sind, und seit dem 01.09.2010 auch für alle Altverfahren, auch wenn sie bereits vor dem 01.09.2009 gerichtsanhängig waren.

Die Neuregelung des Versorgungsausgleichs führt insbesondere dann, wenn die Parteien nicht nur über gesetzliche Rentenanwartschaften, sondern auch über Betriebsrenten oder privatrechtliche Rentenanwartschaften verfügen, nicht nur in der Art des Ausgleichs, sondern auch wirtschaftlich zu erheblichen Abweichungen zu den bislang geltenden Regelungen.

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